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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Thema Immobilienbewertung beantwortet

Warum soll ich meine Immobilie bewerten lassen?

Die Einschätzung unserer Experten helfen Ihnen einen Wert für Ihre Immobilie zu ermitteln. Dadurch haben Sie dann eine Grundlage für eine mögliche Verkaufsverhandlung. So können Sie aus unterschiedlichen Gründen zu diesem Schritt gelenkt werden.

1. Sie müssen sich neben Ihrer Trauer auch noch um die Immobilie als Teil des Nachlass Ihrer Liebsten kümmern.

2. Das Haus oder die Wohnung ist mit Ihrer Rente nicht zu halten, der Wohnraum zu groß ohne Partner oder der Aufwand mit Ihrer Immobilie zu schwer mit den Beschwernissen des Alters.

3. Sie haben Geldprobleme und Ihre Wohnung oder Ihr Haus könnte die Rettung sein, um eine Insolvenz abzuwenden.

4. Sie trennen sich von Ihrem Ehepartner und wollen den gemeinsamen Besitz gleichmäßig aufteilen. Der genaue Wert Ihrer Immobilie kann somit die gesamte Verhandlung beschleunigen und als Basis für eine zufriedenstellende Einigung für beide Seiten bilden.

5. Sie sind eher am Profit interessiert, den Sie aus Ihrem Investment schlagen können. Unsere Sachverständigen können Sie beraten darum, wann der bestmögliche Zeitpunkt zum Verkauf gekommen ist.

6. Sie sind einfach nur interessiert, wie viel Wert Ihr Besitz hat oder Sie brauchen diese Angaben für Ämter.

Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt?

Dafür kommen je nach Immobilie drei verschiedene Methoden durch unsere Experten zum Einsatz. Generell lässt es sich dabei grob auf die beiden wichtigen Faktoren „Lage“ und „Zustand“ herunterbrechen.

1. Das Vergleichswertverfahren bewertet Ihre Immobilie nach dem Wert vergleichbarer Objekte in Ihrer Umgebung. Dieser ist genauer, wenn es viele Immobilien in Ihrer Nähe gibt, die sehr große Ähnlichkeit zu Ihrer eigenen aufweisen. Das ist somit aber auch eine wichtige Voraussetzung für das Verfahren.

2. Das Sachwertverfahren ist etwas komplexer. Hier wird der Wert in mehrere Faktoren aufgeteilt, die am Ende zusammengerechnet werden. Dazu zählt einerseits der Wert des Grundstücks, der anhand des Bodenrichtwerts abgeschätzt wird. Andererseits wird ebenso der Wert Ihres Hauses ermittelt. Vom überschlagenen materiellen Wert werden dann Abzüge hinsichtlich Schäden und anderem gemacht.

3. Als letztes ist das Ertragswertverfahren zu nennen. Dieses wird nur für zu vermietende Immobilien wie Wohnungen oder Läden genutzt. Die Grundlage bilden damit die jährlichen Mieteinnahmen, von denen Betriebskosten, Verwaltungskosten etc. abgezogen werden. Dieser Wert wird anschließend noch einmal mit einem Vervielfältiger multipliziert.

Welche Kosten kommen bei der Bewertung auf mich zu?

Über mögliche Kosten brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Über unsere Expertenbewertung bekommen Sie deshalb schnell und völlig kostenfrei den Wert Ihrer Immobilie mitgeteilt.

Welche Unterlagen muss ich für eine Bewertung einreichen?

Uns reichen nur wenige Angaben zu Ihrer Immobilie, um deren Wert durch unsere Expertenbewertung zu ermitteln. Denn die Lage, Art der Immobilie, deren Größe etc. geben unseren Sachverständigen bereits eine gute Vorstellung ohne viel Papierkram.

Koppius & Schwartz

Schicken Sie uns gerne weitere Fragen per Kontaktformular, wenn diese in unserem FAQ nicht beantwortet wurden.

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